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MFA (m/w/d) gesucht!

Medizinische Fachangestellte (m/w/d) gesucht!

Für unsere Gemeinschaftspraxis Standort Oberhausen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in Vollzeittätigkeit eine

 

Medizinische Fachangestellte (m/w/d).

 

Unser Angebot

  • Interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem modernen und angenehmen Arbeitsumfeld
  • Geregelte Arbeitszeiten von Montag - Freitag
  • Attraktiver Tarifvertrag, Jahressonderzahlung, arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge
  • 28 Tage Urlaub, zusätzlich 24.12., 31.12. und Rosenmontag arbeitsfrei
  • Geförderte Fort- und Weiterbildungen und Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung
  • Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei entsprechender Qualifikation

 

Ihre Aufgaben

  • Selbstständige Durchführung von medizinischen Funktionsuntersuchungen (u.a. Lungenfunktionstest, EKG, Demenztestungen) & Labortätigkeiten
  • Kommunikative Tätigkeiten wie Praxisanmeldung oder Telefondienst
  • Verwaltungstätigkeiten wie Terminplanung, Datendokumentation und Schriftverkehr
  • Durchführen von Haus- und Heimbesuchen, in Begleitung mit ärztlichem Personal oder selbstständig

 

Ihr Profil

  • Medizinische Ausbildung (medizinische/r Fachangestellte/r, Krankenschwester/Krankenpfleger, Rettungsassistent/in o.Ä.)
  • Gute PC-Kenntnisse und sicherer Umgang mit medizinischen Softwareprogrammen
  • gute kommunikative Fähigkeiten, hohe Teamfähigkeit
  • Selbstständige und strukturierte Arbeitsweise und Spaß an der Arbeit
  • Idealerweise Führerschein und eigener PKW

 

INTERESSIERT?

Herr Hölting freut sich auf Ihre Bewerbung!

Telefonisch (0208 890 930) oder per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).


Änderung Rezeptbestellung am Standort Oberhausen

Aus organisatorischen Gründen müssen wir leider die Rezeptbestellung am Standort Oberhausen umstellen.

Rezepte, die telefonisch oder persönlich Montags, Dienstags und Donnerstags bis 17.30 Uhr sowie Mittwochs und Freitags bis 12.00 Uhr bestellt wurden, können jeweils am Folgetag in der Apotheke eingelöst werden.  Rezepte die außerhalb dieser Zeiten bestellt werden, können jeweils erst am übernächsten Werktag eingelöst werden.

E-Mailbestellungen werden künftig ebenfalls nur noch zu diesen Uhrzeiten bearbeitet, dementsprechend gilt bei Eingang bis 17.30 Uhr bzw. 12.00 Uhr auch Abholung am Folgetag, sonst am übernächsten Werktag.

Im Einzelfall können Rezepte auch erheblich früher durch die Apotheke abrufbar sein, dies können wir aber nicht garantieren. Bitte bestellen Sie daher Ihre Medikation vorrausschauend. In Ausnahmesituationen melden Sie sich bitte telefonisch bei unseren Mitarbeiterinnen, um eine individuelle Lösung zu finden.


Ruhestand Dr. Becker ab 01.07.2024

Dr. med. Stephan Becker hat zum 30.06.2024 seine Tätigkeit in unserer Praxis beendet und ist in den wohlverdienten Ruhestand eingetreten. Seine Nachfolge haben Frau Lisa von Parzotka-Lipinski und Herr Florian Hölting angetreten. 

Alle Patienten werden selbstverständlich weiterhin nahtlos in unserer Praxis betreut. 


eRezept am Praxistandort Oberhausen

Wie alle anderen Arztpraxen sind auch wir verpflichtet, spätestens ab dem 01.01.2024 das elektronische Rezept (eRp) zu verwenden. E-Rezepte können vorerst nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der GKV (bisheriges rosafarbenes Rezept) ausgestellt werden. Verordnungen für zum Beispiel Betäubungsmittel, Digitale Gesundheitsanwendungen, Verbandmittel, Teststreifen, Krankenpflege, Soziotherapien sowie Heil- und Hilfsmittel, apothekenpflichtige Arzneimittel auch zu Lasten der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie Privatrezepte werden später in weiteren Ausbaustufen des E-Rezeptes folgen.

 

Was ändert sich für Sie?

  • Da der Arzt nicht mehr mit dem Stift, sondern elektronisch mit elektronischem Arztausweis und PIN unterschreiben muss (und dieses dauert, nicht „sofort zwischen Tür und Angel“ geht, es muss zudem jedes Medikament einzeln signiert werden), ist es nicht möglich, dass Sie Rezepte spontan sofort mitnehmen
  • Sinnvoll ist, dass Sie uns Ihre Rezeptwünsche per mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder telefonisch übermitteln; sofern Sie Ihre eGK (Chipkarte) bereits in der Praxis haben einlesen lassen und ausschließlich Dauermedikamente bestellen, brauchen Sie in der Regel die Praxis nicht aufzusuchen (!), um ein Rezept abzuholen

 

Wie kommen Sie in der Apotheke an Ihre Medikamente?

Es gibt drei Übertragungswege des E-Rezeptes:

  1. Die sinnvollste Alternative nutzt die elektronische Versichertenkarte (eGK) zum Abrufen des E-Rezeptes. Das E-Rezept wird nicht auf der Karte gespeichert. Die eGK dient lediglich als Schlüssel für die Apotheke, um das E-Rezept vom Fachdienst abzurufen. Patientinnen und Patienten benötigen dazu keine PIN. Die Praxis erstellt das E-Rezept, Sie gehen ohne Papier in eine Apotheke, legen Ihre eGK (Versichertenkarte) vor und erhalten dann die Medikamente.
  2. Mithilfe der E-Rezept-App haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, die elektronische Verordnung abzurufen und direkt an eine Apotheke zu übertragen. Um die Anwendung zu nutzen, sind ein aktuelles NFC-fähiges Smartphone, eine NFC-fähige Gesundheitskarte und eine PIN notwendig, die bei der Krankenkasse beantragt werden muss. Aufgrund dieser Voraussetzungen wird dieses Verfahren im Alltag kaum genutzt
  3. Weiterhin kann das E-Rezept in der Praxis auf weißem DIN-A5- oder DIN-A4-Papier ausgedruckt werden. Mit diesem können Verordnungen ebenfalls in der Apotheke eingelöst werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass dieser Weg nur in Frage kommt, wenn Variante 1 oder 2 in Ihrem Fall nicht umsetzbar sind, Ziel des e Rezepts ist schließlich auch die Reduktion unnötiger Ausdrucke.

     Die digitale Übermittlung von E-Rezepten an Pflegeheime ist derzeit nicht möglich, ist in Vorbereitung, eine direkte Übertragung von E-Rezepten für Pflegeheimbewohnende vom Arzt an die Apotheken wird auch zukünftig nicht möglich sein.

    Medikamentenrezept E-Rezept

     

    Zuerst sollte immer die aktuelle und gültige eGK (Versichertenkarte, Chipkarte) in der Praxis eingelesen werden (einmal im Quartal) !

     

    Bestellen, telefonisch oder per mail

    • Bestellung aufgeben: Name, Vorname, Geburtsdatum der/s Patientin/en und genauen Namen des/r Medikaments/e aufschreiben
    • Praxis erstellt, Arzt signiert E-Rezept elektronisch (kein Papier!)
    • Sie gehen mit Ihrer eGK (ohne ein rosafarbenes Papierrezept!) in die Apotheke, lassen die Karte dort einlesen, und erhalten die Medikamente
    • Die Einlösung ist in der Regel NICHT sofort möglich, in der Regel kann das Rezept erst am Folgetag eingelöst werden.

    Sie sind in der Arztsprechstunde, Arzt erstellt E-Rezept

    • Sie verlassen die Praxis (ohne ein rosafarbenes Papierrezept!) und gehen mit Ihrer eGK in die Apotheke, lassen die Karte dort einlesen, und erhalten die rezeptierten Medikamente

     Wenn Sie jemanden beauftragen, Medikamente für Sie aus der Apotheke zu holen, braucht diese Person für die Abholung die aktuelle und gültige eGK, die zuvor (nur einmal im Quartal) in der Praxis eingelesen wurde.

     Was nicht mehr geht:

    • In die Praxis kommen und dort für sich selbst oder für Angehörige Medikamente bestellen, um die Rezepte sofort mitzunehmen
    • Selbst oder durch Boten Teile von Medikamenten-Verpackungen abgeben und diese rezeptieren lassen


    Rezeptbestellung am Standort Oberhausen jetzt per E-Mail möglich

    Ab sofort können Patienten des Standortes Oberhausen Rezepte per E-Mail vorbestellen.

    Bestellungen senden Sie bitte an

    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

    (Diese Mailadresse dient ausschließlich der Annahme von Rezeptbestellungen, auf alle sonstigen Mails wird nicht geantwortet / reagiert)

    Was kann vorbestellt werden?

    Es können Rezepte für alle regelmäßig verordneten Medikamente vorbestellt werden. Diese sind in der Regel in dem letzten, aktuellsten schriftlichen Medikationsplan aufgeführt, den Sie von uns erhalten haben.

    Aus akutem Anlass verordnete Medikamente oder Medikamente, die Sie in der Vergangenheit einmal verordnet bekommen haben, aber nicht regelmäßig nehmen (aber auch Überweisungen, Krankenhauseinweisungen und sonstige Bescheinigungen / Formulare) können NICHT per E-Mail bestellt werden.

    Wann kann bestellt werden und wann kann die Bestellung abgeholt werden?

    Die Rezeptbestellungen werden einmal täglich ab 11.00 Uhr bearbeitet.

    Bestellung Montag, Dienstag und Donnerstag bis 11.00 Uhr => Abholung am gleichen Tag ab 15.00 Uhr möglich

    Bestellung Mittwochs und Freitags bis 11.00 Uhr => Abholung am nächsten Arbeitstag (also Donnerstag oder Montag) ab 8.00 Uhr möglich

    Bestellungen nach 11.00 Uhr werden immer erst am folgenden Arbeitstag bearbeitet, es gelten dann die entsprechenden Abholzeiten als wäre an diesem Tag vor 11.00 Uhr bestellt worden.

    Wenn  Sie also zum Beispiel am Montag um 15.00 Uhr eine Mail schreiben, kann Ihre Bestellung am Dienstag ab 15.00 Uhr abgeholt werden. Bei Bestellung Mittwochs um 13.00 Uhr dann am Donnerstag ab 15.00 Uhr

    Welche Angaben werden zur Bestellung benötigt?

    Bitte nennen Sie in Ihrer Mail alle benötigten Medikamente inklusive Dosisangabe. Außerdem geben Sie bitte zumindest Ihren vollständigen Namen an bzw. den Namen der Person, welche die bestellten Medikamente benötigt.